


Ausbildung von Kranpersonal
Wir bieten:
Abgeschlossene Ausbildung zum Kranführer und zum Anschläger nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BGF):
- Durch individuelle personalbezogene Ausbildung
- Durch Ausbildung am Arbeitsplatz mit dem jeweiligen Kran
Zusätzlich:
- Ergänzende Ausbildung und typenbezogene Einweisung, nach Bedarf des Unternehmers
- Durchführung der jährlich wiederkehrenden Sachkundeprüfung nach § 26 BGV D 6 für Krane und Lastaufnahmemittel
- Durchführung der jährlichen UVV-Belehrung nach geltender Unfall-Verhütungs-Vorschrift, Betriebsschutzbestimmungen und dem Arbeitsschutzgesetz